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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.06.2009
- 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09 -
OVG Schleswig-Holstein: Daten der Empfänger von Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Veröffentlichung ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens bzw. von Schutz der Geschäftsdaten vereinbar
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in drei Eilverfahren entschieden, dass eine Veröffentlichung von geleisteten Agrarsubventionen unter Namensnennung der Empfänger im Internet zulässig ist.
Nach EU-Recht ist vorgesehen, dass EU-Subventionen im Agrarbereich unter Nennung des Namens des Empfängers, des Wohn- oder Betriebssitzes und der Höhe der Zahlung im Internet zu veröffentlichen sind. Zweck der
Verwaltungsgericht stoppte Veröffentlichung
Das Verwaltungsgericht hatte eine für Ende April 2009 geplante
Oberverwaltungsgericht: Veröffentlichung ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens bzw. von Schutz der Geschäftsdaten vereinbar
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts teilt diese Bedenken nicht und führt im Beschluss aus, dass die
Veröffentlichung im Internet kein stärkerer Grundrechtseingriff als Veröffentlichung in anderer Form
Mit der geplanten Form der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts
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Dokument-Nr. 7946
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