Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.03.2014
- 8 A 11176/13.OVG -
Neustädter Denkmalzone muss auch zweiflügelige Sprossenfenster in Fachwerkgiebel zulassen
Details der Bauausführung für Denkmalwürdigkeit der Denkmalzone nicht von Belang
Der Eigentümer eines Gebäudes, das in einer Denkmalzone liegt, ist bei der Sanierung des Fachwerkgiebels nicht verpflichtet, nur zweiflügelige Sprossenfenster zu verwenden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte zur geplanten Sanierung seines in der Denkmalzone „Theodor-Heuss-Straße“ in Neustadt an der Weinstraße gelegenen Gebäudes eine bau- und denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße erteilte ihm die Genehmigung mit der Auflage, dass statt der einflügeligen nur zweiflügelige Holzfenster mit mindestens zwei Sprossen je Flügel verwendet werden dürfen. Auf seine Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht die beklagte Stadt, ihm die beantragte Genehmigung ohne die Auflage zu erteilen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag der Stadt auf Zulassung der Berufung ab.
Belange des Denkmalschutzes stehen Vorhaben des Klägers nicht entgegen
Der Kläger habe einen Anspruch auf Erteilung sowohl einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung als auch einer Baugenehmigung, ohne auf die von der Beklagten vorgesehene Ausführung der
Fenstergestaltung kommt für Eigenart des Straßen- und Ortsbildes keine entscheidende Bedeutung zu
Das Vorhaben verstoße auch nicht gegen die Gestaltungssatzung der Beklagten, in deren Geltungsbereich das Anwesen des Klägers liege. Zwar enthalte die Gestaltungssatzung eine Regelung, wonach
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17976
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17976
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.