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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2011
- 7 C 11295/10.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Grundwasser verhindert natürliche Verwesung von Leichen – Verbot von Erdbestattungen auf Friedhof dennoch unwirksam
Stadt muss verbindliches, verlässliches und transparentes Ausgleichskonzept für schwerwiegende Eingriff in bestehende Grabnutzungsrechte erstellen
Die Bestimmungen einer Friedhofssatzung, die Erdbestattungen in weiten Teilen eines Ortsteilfriedhofs verbieten, weil die natürliche Verwesung der Leichen durch dort vorhandenes Grundwasser verhindert wird, sind unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall wurden in einigen Bereichen des Queichheimer Friedhofs von Friedhofsbeschäftigten wiederholt so genannte „Wachsleichen“ gefunden, deren Zersetzung auch nach Ablauf der Ruhezeiten nicht in dem erforderlichen Maße fortgeschritten war. Bodenuntersuchungen ergaben, dass die natürliche Verwesung der Leichen durch dort vorhandenes Grundwasser verhindert wird. Im Juli 2010 änderte der Stadtrat deshalb die Friedhofssatzung. Erdbestattungen sind seitdem in den betreffenden Bereichen nicht mehr erlaubt. Ausnahmen kann die Friedhofsverwaltung im Fall von Einfachgräbern und Zubettungen bei Verwendung eines Grabhüllensystems zulassen. Gegen diese Bestimmungen hat der Inhaber zweier Wahlgrabstätten in dem betroffenen Bereich einen Normenkontrollantrag gestellt. Er sieht sich vor allem in seinem Eigentumsgrundrecht verletzt, da seine Grabstätten nicht mehr im selben Maße wie zuvor genutzt werden könnten.
Grundsätzliches Verbot der Erdbestattung greift in unverhältnismäßiger Weise in bestehende Grabnutzungsrechte ein
Das Oberverwaltungsgericht hat die betreffenden Vorschriften der Friedhofssatzung daraufhin für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- In der Friedhofssatzung festgelegtes Verbot von Verwendung von Grabplatten wirksam
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.06.2010
[Aktenzeichen: 8 ME 125/10]) - Grabnutzungsrecht kann nicht wegen persönlichem Fehlverhalten entzogen werden
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2008
[Aktenzeichen: 6 K 3723/07])
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Dokument-Nr. 12222
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