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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.2015
- 7 B 10844/15.OVG -
Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC muss Waffenbesitzkarte abgeben
Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in Rockergruppierung Gremium MC gerechtfertigt
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC, Ortsgruppe Ludwigshafen, seine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) der Waffenbehörde zurückgeben muss.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens erhielt als Sportschütze Waffenbesitzkarten für mehrere Schusswaffen. Nachdem das Landeskriminalamt dem Rhein-Pfalz-Kreis mitgeteilt hatte, dass er Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC, Ortsgruppe Ludwigshafen, sei, nahm der Landkreis die waffenrechtliche Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit des Antragstellers zurück und forderte ihn auf, die Waffenbesitzkarten der Behörde zurückzugeben und die erworbenen
VG verweist auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit der waffenrechtlichen Rücknahmeverfügung bei "Bandidos"
Seinen hiergegen gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde des Antragstellers zurück. Es spreche viel für die Rechtmäßigkeit der waffenrechtlichen Rücknahmeverfügung, wenngleich noch nicht alle Fragen im Einzelnen geklärt seien. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertige die Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisationseinheit der Rockergruppierung "Bandidos" auch dann die Annahme der
Rockergruppierung Gremium MC mit "Bandidos" vergleichbar
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zählten der Gremium MC ebenso wie die "Bandidos" zu den Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG), die sich selbst als gewaltbereit und außerhalb des Rechts stehende "Outlaws" sähen. Die gewaltsame Austragung von Konflikten sei ein wesentliches Merkmal des Gremium MC. Von dessen Mitgliedern seien gehäuft Straftaten unter zum Teil erheblicher Gewaltanwendung begangen worden, wie sich aus der Mitteilung des Landeskriminalamts ergebe. Die Mitglieder des Gremium MC seien mit Mitgliedern der "Bandidos" und "Hells Angels" in bewaffnete Auseinandersetzungen geraten. Ähnlich wie die "Bandidos" sei auch der Gremium MC von einem starken Ehrenkodex geprägt, der es Mitgliedern gebiete, einander in Konflikten auch mit Gewalt beizustehen. Es spreche daher viel dafür, dass die Rockergruppierung Gremium MC weitgehend die gleichen Strukturmerkmale wie die Rockergruppierung der "Bandidos" aufweise, so dass die Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisationseinheit des Gremium MC ebenso wie bei den "Bandidos" die Annahme der waffenrechtlichen
Gefahren für die öffentliche Sicherheit von erheblichem Gewicht
Seien die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren demnach als offen zu betrachten, so falle die gebotene Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus. Die Gefahren, die für die öffentliche Sicherheit zu befürchten bzw. nicht auszuschließen seien, wenn der Antragsteller seine als Sportschütze legal erworbenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 21938
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