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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018
- 7 A 11748/17 -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit: Aufhebung der Waffenbesitzerlaubnis für Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC rechtmäßig
Mitgliedschaft rechtfertigt Annahme des missbräuchlichen Umgangs mit Waffen und Munition
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig sind, so dass die ihnen erteilten Waffenbesitzerlaubnisse aufzuheben sind.
In den drei zugrunde liegenden Berufungsverfahren wandten sich die Kläger gegen den Widerruf der ihnen erteilten Erlaubnis zum Besitz von
OVG: Erlaubnisse zum Besitz von Waffen zu Recht widerrufen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Trier und wies die hiergegen eingelegten Berufungen der Kläger zurück. Zugleich hob es auf die Berufung des Beklagten Rhein-Pfalz-Kreises das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße auf und wies die Klage ab. Die den Klägern erteilten Erlaubnisse zum Besitz von
Mitgliedschaft in Rockergruppierung kann Annahme der Unzuverlässigkeit stützen
An die geforderte Prognose dürften keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Sie habe sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, wonach die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden seien, nur bei solchen Personen hinzunehmen seien, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen rechtfertigten, dass sie mit
"Rockerkriminalität" wird seit Jahren Bereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet
Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter ordneten die "Rockerkriminalität" seit Jahren dem Bereich der Organisierten Kriminalität zu. Zu den Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) gehörten fünf Rockergruppierungen, u.a. der Gremium MC. Typische Deliktsfelder seien der Drogen- und Waffenhandel. Dies belegten insbesondere Drogen- und Waffenfunde bei polizeilichen Durchsuchungen. Beispielhaft werde auf solche beim Gremium MC Landau im Jahre 2013 verwiesen, denen auch erhebliche strafrechtliche Verurteilungen folgten. Die Angehörigen des Gremium MC trügen Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen um territorialen und finanziellen Machtzuwachs häufig mit Gewalt aus. Dieses szenetypische Verhalten sei als wesensprägendes Strukturmerkmal anzusehen. Einer der folgenreichsten Vorfälle habe sich im Jahr 2011 ereignet: Bei gewalttätigen Konflikten zwischen Mitgliedern des Gremium MC und den Hells Angels sei ein unbeteiligter Jugendlicher durch ein Mitglied des Gremium MC schwer verletzt worden. Gegen den Regionalverband des Gremium MC in Sachsen und weitere Untergruppierungen sei deswegen ein Vereinsverbot erlassen worden, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 7. Januar 2016 als rechtmäßig bestätigt habe. Darüber hinaus gebe es bundesweit weitere Berichte von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online,
- Aufhebung der waffenrechtlichen Erlaubnis eines (ehemaligen) Mitglieds der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück zulässig
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 13.02.2018
[Aktenzeichen: 6 A 262 und 6 A 264/15]) - Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 08.02.2016
[Aktenzeichen: 6 B 56/15, 6 B 57/15 und 6 B 58/15]) - Sicherstellung des Motorrades eines ehemaligen Mitglieds des verbotenen Vereins "Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen" rechtmäßig
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.03.2018
[Aktenzeichen: 3 A 214/17])
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Dokument-Nr. 26160
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