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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.05.2012
- 7 A 11323/11.OVG -
Thekenraum einer Gaststätte muss rauchfrei bleiben
Durchqueren eines Raucherraums, zum Erreichen einer rauchfreien Zone, widerspricht gesetzlichen Vorgaben zum Nichtraucherschutz
In Gaststätten, die nicht dem so genannten Einraumgaststätten-Privileg unterfallen, darf im Thekenraum nicht geraucht werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn dieser Raum - etwa beim Eintritt in die Gaststätte oder bei Toilettengängen - auch von nichtrauchenden Gästen betreten werden muss, um in einen rauchfreien Bereich zu gelangen. Die entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall gestatte eine Pfälzer Wirtin am Tresen ihrer
Rauchfreier Speisesaal steht wegen Vereinssitzungen oder Veranstaltungen oft nicht zur Nutzung zur Verfügung
Die Klage, mit der sie erreichen wollte, ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Rauchverbot in Thekenraum vorläufig nicht vollziehbar
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2010
[Aktenzeichen: 7 B 10926/10.OVG]) - Anordnung eines Rauchverbots für Nebenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte nicht erforderlich
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27.07.2010
[Aktenzeichen: 4 L 716/10.NW]) - OLG Koblenz: Vollständige Mahlzeiten in Rauchergaststätte verstoßen gegen Nichtraucherschutzgesetz
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27.01.2010
[Aktenzeichen: 2 SsBs 120/09])
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Dokument-Nr. 13615
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