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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2007
- 7 A 10789/07.OVG -
Fußballspielen oder Bolzen auf Wendehammer ist verboten
Gemeinde muss einschreiten und für Ruhe sorgen
Kindern ist es nicht erlaubt auf einem Wendehammer (rechteckige, trapezförmige oder runde Verbreiterung am Ende einer Stichstraße oder Sackgasse für das Wenden von Fahrzeugen) Ballspiele durchzuführen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Verbandsgemeinde Nassau muss die Nutzung eines Wendehammers als Bolzplatz verhindern.
Der Kläger ist in einem reinen Wohngebiet Eigentümer eines Grundstücks, das an einen
Bolzlärm nicht mit Kinderlärm vergleichbar
Der Kläger sei durch die Nutzung des Wendehammers als Bolzplatz von schädlichen Lärmeinwirkungen betroffen, die unzumutbar seien. Das vorgelegte Sachverständigengutachten ergebe eine Überschreitung des Lärmpegels für Wohngebiete durch das Ballspielen an einer erheblichen Anzahl von Tagen. Außerdem sei das Anwesen des Klägers weniger als 19 m von dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 48/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.10.2007
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 4933
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