wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.09.2008
7 A 10475/08.OVG -

Sportschütze erhält keinen Waffenschein zum Transport von Waffen

Kein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe

Der Leiter einer Militärschießsportgruppe kann für den Transport von Vereinswaffen und Munition zu den Schießstätten nicht die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein) zum Schutz seiner Person beanspruchen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger beantragte die Erteilung eines Waffenscheins, um sich als Schießlehrer und Leiter einer Schießsportgruppe bei dem Verbringen von Waffen und Munition zu den verschiedenen Schulungs- und Schießstätten vor Angriffen schützen zu können. Die Kreisverwaltung lehnte den Antrag mangels eines Bedürfnisses zum Führen einer Waffe ab. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil nicht zu.

Schütze ist nicht mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet

Es bestehe kein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe, denn der Kläger habe nicht glaubhaft machen können, bei den Transporten von Vereinssportwaffen mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein. Die Fahrten fänden nur zu unregelmäßigen Zeiten und zu unterschiedlichen Zielen statt. Der Kläger habe außerdem Maßnahmen zur Minderung einer Gefährdung zu ergreifen. Hierzu gehöre es, auf die allgemeine Veröffentlichung von Schießterminen zu verzichten. Mitteilungen an die Vereinsmitglieder und zur Werbung von Neumitgliedern könnten auch ohne öffentliche Hinweise auf Schießveranstaltungen auskommen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 43/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.09.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht | Waffenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Sportschütze | Waffenschein | Waffenerlaubnis

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6745 Dokument-Nr. 6745

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6745

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung