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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.07.2009
- 6 b 10323/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten
Verbot privater Sportwetten aufgrund des Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler voraussichtlich rechtmäßig
Die Vermittlung privater Sportwetten kann nach der Änderung des Landesglücksspielgesetzes verboten werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte dem in Bad Kreuznach ansässigen Antragsteller mit sofortiger Wirkung die
Auflagen zur Bekämpfung der Spielsucht
Das Verbot privater
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.07.2009
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Dokument-Nr. 8155
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