wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.04.2007
6 B 10233/07.OVG -

Anwohnerbeschwerden: Diskothek muss früher schließen

Einschränkung der Öffnungszeiten macht Betrieb nicht unmöglich

Die Diskothek „Point” in Emmelshausen muss jedenfalls bis zu einer abschließenden Entscheidung in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren in den Nächten zu Montag bis Freitag um 1.00 Uhr und in den Nächten zu Samstag, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen um 2.00 Uhr schließen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Diskothek „Point” wird seit ca. 30 Jahren in der Ortslage von Emmelshausen betrieben. Seit etwa 2003 gehen von ihr vermehrt Ruhestörungen aus. Außerdem kommt es zu zahlreichen, teilweise schwerwiegenden Straftaten, die von Besuchern begangen werden. Deshalb ordnete die Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen an, dass die Diskothek in den Nächten zu Montag bis Freitag um 1.00 Uhr und in den Nächten zu Samstag, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen um 2.00 Uhr geschlossen werden muss. Der gegen die sofortige Vollziehung dieser Verfügung von der Diskothekenbetreiberin gestellte Eilantrag hatte beim Verwaltungsgericht Erfolg. Auf die Beschwerde der Verbandsgemeindeverwaltung hin lehnte das Oberverwaltungsgericht den Antrag jedoch ab.

Angesichts der von der Diskothek ausgehenden Beeinträchtigungen der Anlieger überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verkürzung der Öffnungszeiten das private Interesse am Betrieb der Diskothek im bisherigen zeitlichen Umfang. Die Einschränkung der Öffnungszeiten mache den Diskothekenbetrieb nicht von vornherein unmöglich. Vielmehr könne eine Diskothek auch dann weitergeführt werden, wenn sie um 1.00 Uhr beziehungsweise um 2.00 Uhr geschlossen werden müsse.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 15/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 20.04.2007

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Diskothekenbetrieb | Disco | Öffnungszeiten | Ruhestörung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4139 Dokument-Nr. 4139

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4139

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung