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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011
- 6 A 11131/10.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden
2008 lagen weder verfassungs- noch europarechtlicher Voraussetzungen für staatliches Sportwettmonopol vor
Das Verbot privater Vermittlung von Sportwetten im Jahr 2008 war unzulässig. Zu diesem Zeitpunkt lagen die verfassungs- und europarechtlichen Voraussetzungen für das staatliche Sportwettmonopol nicht vor. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall untersagte die damals zuständige Kreisverwaltung der Klägerin im November 2006 den Betrieb ihre Annahmestelle für einen in Malta ansässigen Sportwettenanbieter. Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhoben Klage abgewiesen, weil das staatliche Sportwettmonopol der privaten
Verbot der privaten Vermittlung von Sportwetten zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rechtswidrig
Das Verbot der privaten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- VG Köln: Verbot von Sportwetten auch auf der Grundlage des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 05.04.2011
[Aktenzeichen: 1 K 4589/07 und 1 K 8130/09]) - VG Gießen: Staatliches Glücksspielmonopol steht Vermittlung von Sportwetten nicht entgegen
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[Aktenzeichen: 4 K 2687/10.GI; 4 K 2688/10.GI, 4 K 2689/10.GI]) - VG Gera: Staatliches Monopol für Sportwetten verstößt gegen EU-Recht
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Dokument-Nr. 11569
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