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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2013
- 2 A 10626/12.OVG -
Pensionierter Beamter hat keinen Anspruch auf Vergütung von krankheitsbedingt nicht abgebauten Überstunden
Anspruch auf Vergütung für krankheitsbeding nicht genommenen Jahresurlaub nicht auf vorhandene Überstunden übertragbar
Das Land Rheinland-Pfalz muss einem pensionierten Polizeibeamten keine Vergütung für Überstunden bezahlen, die er in den Jahren vor seiner Pensionierung leistete, aber infolge einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr abbauen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der
Unmöglichkeit des Abbaus der Überstunden ist ausschließlich auf Erkrankung und Pensionierung und nicht auf dienstliche Gründe zurückzuführen
Ein
Vergütungsanspruch nicht aus europäischem Unionsrecht ableitbar
Zudem habe er seinen Anspruch nicht zeitnah geltend gemacht. Ein Vergütungsanspruch ergebe sich auch nicht aus europäischem Unionsrecht. Zwar habe ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Beamte haben bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf Abgeltung für krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.01.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 10.12]) - Bundesarbeitsgericht zur Vergütungserwartung bei Mehrarbeit
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2012
[Aktenzeichen: 5 AZR 765/10])
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Dokument-Nr. 15268
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