wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.2005
2 A 10254/05.OVG -

OVG-Urteil: Justiz­vollzugs­beamter muss Tätowierung verbergen

Ein Justiz­vollzugs­beamter muss seine Uniform so tragen, dass seine Unterarm­tätowierungen nicht zu sehen sind, so entschied nunmehr endgültig das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz, nachdem der Beamte zuvor bereits im Eilrechts­schutzverfahren in zwei Instanzen gescheitert war.

Der Kläger ist als Beamter des Landes Rheinland-Pfalz seit dem Jahre 1999 in der Justiz­vollzugsanstalt Koblenz tätig. Bereits bei seiner Einstellung waren an seinen beiden Unter­armen großflächige Tätowierungen vorhanden, die aus der Zeit seiner Tätigkeit als Matrose stammen. Durch schriftliche Anordnung wurde der Kläger verpflichtet, seine Uniform so zu tragen, dass die Tätowierungen nicht sichtbar sind. Hiergegen hat der Kläger den Rechtsweg beschritten und eingewandt, dass seine Autorität und sein Ansehen innerhalb der Anstalt durch die Tätowierungen bisher nie in Frage gestellt worden seien. Außerdem führe die Anordnung zu schwerwiegenden Einschränkungen der Persönlichkeitsentfaltung.

Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht – wie schon das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz - nicht gefolgt und hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Durch das Tragen einer Uniform solle ein einheitliches und neutrales Auftreten der Beamten erreicht werden. Mit diesem Zweck seien die großflächigen und deshalb besonders auffälligen Tätowierungen des Klägers trotz des Einstellungswandels der Bevölkerung zu Tätowierungen nicht vereinbar. Vielmehr ähnelten die Tätowierungen des Klägers denjenigen, die auch im Milieu von Strafgefangenen verbreitet seien. Deshalb bestehe die Möglichkeit eines Distanzverlustes zu den Strafgefangenen und damit einer Schwächung der Autorität des Beamten. Demgegenüber wiege die Einschränkung der Persönlichkeitsentfaltung des Klägers weniger schwer. Die Maßnahme treffe ihn nur bei der Ausübung seines Dienstes und gravierende körperliche Beeinträchtigungen seien nicht zu befürchten. Dass das Land den Kläger trotz der Tätowierungen eingestellt habe, schließe die nachträgliche Anordnung, sie beim Tragen der Uniform zu verbergen, nicht aus, so das Oberverwaltungsgericht.

Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision nicht zu.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 34/2005 des OVG Rheinland-Pfalz vom 20.06.2005

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 612 Dokument-Nr. 612

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil612

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung