Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.07.2009
- 10 B 10607/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Agrar-Subventionen für das Jahr 2008 dürfen veröffentlicht werden
Durch Unterschrift auf Förderantrag wurde freiwillig auf Schutz der persönlichen Daten verzichtet
Ein Empfänger von Agrarförderung für das Jahr 2008 muss sowohl die Veröffentlichung der Höhe der Subvention als auch von Informationen zur eigenen Person hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Antragsteller, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, beantragte im Frühjahr 2008 Agrarförderung für das laufende Jahr. Das von ihm unterschriebene Antragsformular enthält einen Passus, wonach ihm bekannt ist, dass die erhaltenen Beträge mit Informationen über den Empfänger (Name, Gemeinde) zu veröffentlichen sind. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau leitete die entsprechenden Daten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung weiter, die sie zum 30. April 2009 auf ihrer Internetseite veröffentlichte. Dem hiergegen gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gab das Verwaltungsgericht statt und untersagte die
Veröffentlichung der Informationen war durch Bewilligungsbescheid bekannt
Nach dem in das nationale Recht umgesetzten Recht der Europäischen Gemeinschaften sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 13.07.2009
- VGH Hessen: Daten der Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.06.2009
[Aktenzeichen: 10 B 1503/09 u. a.]) - Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
(Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.06.2009
[Aktenzeichen: 1 S 1166/09 und 1 S 1167/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8141
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8141
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.