Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2010
- 10 A 11244/09.OVG -
In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis muss in Deutschland anerkannt werden
Nicht Anerkennung des Führerscheins nur im Ausnahmefall nach Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland zulässig
Deutsche Behörden sind nicht berechtigt, einer von einem Deutschen in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung allein deshalb zu versagen, weil der Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall wurde dem deutschen Kläger, der noch keine Fahrerlaubnis besessen hatte, in Tschechien eine Fahrerlaubnis erteilt, obwohl er in Deutschland seinen ordentlichen
Nichtanerkennung nur möglich, wenn Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen war
Nach EU-Recht dürfe ein Führerschein nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen
Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung
Damit gab der Senat seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der die Verletzung des Wohnsitzerfordernisses für die Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis im Staat des Wohnsitzes des Betreffenden ausgereicht habe.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9539
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9539
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.