wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.12.2009
10 A 10507/09.OVG -

Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß?

OVG Rheinland-Pfalz legt Bundesverfassungsgericht Frage zur so genannten "Wartefrist" vor

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die so genannte „Wartefrist” mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung in Einklang steht.

Nach dem seit 1. Januar 2008 geänderten Landesbesoldungsgesetz erhalten Beamte und Richter, welche in ein Amt ab der Besoldungsgruppe B 2 beziehungsweise R 3 befördert werden, für zwei Jahre nur das Gehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe („Wartefrist”). Dementsprechend bezieht der Kläger, der vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 3) zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts (Besoldungsgruppe R 4) berufen wurde, zwei Jahre lediglich die Besoldung aus seiner bisherigen niedrigeren Besoldungsgruppe R 3. Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen und die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.

OVG äußert Zweifel an verfassungsmäßigkeit der „Wartefrist”

Das Oberverwaltungsgericht hingegen sieht in dieser Regelung eine Benachteiligung und hat hat das Berufungsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die „Wartefrist” mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz in Einklang steht. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden müssen, ob nach einer Beförderung in ein höherwertiges Amt von Verfassungs wegen sofort die höheren Dienstbezüge zu zahlen sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9155 Dokument-Nr. 9155

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9155

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung