wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2006
9 A 1029/04 u. a.  -

Erlös aus Cross-Border-Leasing steht nicht dem Gebührenzahler zu

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Einnahmen aus einem sogenannten Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL-Geschäft) nicht zur Verminderung von Entwässerungsgebühren eingesetzt werden müssen.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte 2002 im Rahmen eines CBL-Geschäfts mit einem US-Investor über ihr Kanalnetz einen Erlös von ca. 12,38 Millionen Euro erzielt. Das Geschäft bestand aus einem komplizierten Vertragswerk, das dem US-Investor ermöglichte, auf der Grundlage des damaligen amerikanischen Steuerrechts erhebliche Steuervorteile zu erlangen. Hiervon gab der Investor einen Teilbetrag an die Stadt weiter, die diesen in den allgemeinen Haushalt einstellte. In der Folgezeit zogen verschiedene Grundstückseigentümer gegen die Heranziehung zu Entwässerungsgebühren vor Gericht. Sie beanstandeten, dass die Stadt die hohe Einnahme aus dem CBL-Geschäft nicht zur Minderung der Gebühren eingesetzt habe.

Der 9. Senat gab nunmehr der Stadt Recht. Zur Begründung stellte er entscheidend darauf ab, dass die einmalige Einnahme keine hinreichende Verknüpfung zu den durch das Kanalnetz verursachten Kosten aufweise. Der Erlös aus dem CBL-Geschäft sei betriebsfremd. Der Gebührenzahler dürfe nur mit den durch die Abwasserentsorgung entstehenden betriebsbedingten Kosten belastet werden. Dementsprechend müsse eine betriebsfremde Einnahme bei der Gebührenberechnung außer Betracht bleiben. Zugleich hat das Gericht betont, dass der allgemeine Haushalt mögliche finanzielle Risiken des CBL-Geschäfts aufzufangen habe. Diese dürften konsequenterweise auch nicht auf den Gebührenzahler abgewälzt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2006

Aktuelle Urteile aus dem Kommunalrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Cross-Border-Leasing | Gebühren

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3399 Dokument-Nr. 3399

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3399

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung