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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.10.2012
- 8 A 652/09 -
Klage wegen zu hoher Feinstaubbelastung in Herne erfolglos
Gesetzlich festgelegter Grenzwert für Feinstaub wiederholt überschritten
Die Klage auf Durchführung von straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung in Herne ist abzuweisen. Dies hat der das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wohnt der Kläger in unmittelbarer Nähe einer stark befahrenen Kreuzung in Herne. Etwa 200 m von seiner Wohnung entfernt befindet sich eine
Stadt Herne weist Forderung auf feinstaubverringernde Maßnahmen unter Hinweis auf Luftreinhalteplan zurück
Die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte hat der Kläger zum Anlass genommen, von der Stadt Herne die Durchführung von kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Verringerung der
Einrichtung einer Umweltzone soll zur Senkung der Schadstoffbelastung beitragen
Der aktuelle Luftreinhalteplan für das östliche Ruhrgebiet sieht zahlreiche Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung der Luft vor, darunter die Einrichtung einer Umweltzone, die weite Teile des Ruhrgebiets einschließlich des gesamten Gebiets der Stadt Herne erfasst. Seit Beginn des Jahres 2012 sind Fahrzeuge mit sehr hohem Schadstoffausstoß (ohne Plakette) von der Einfahrt in die Umweltzone ausgeschlossen. Einschränkungen für weitere Fahrzeugklassen mit erhöhtem Schadstoffausstoß treten Anfang 2013 (rote Plakette) bzw. Mitte 2014 (gelbe Plakette) in Kraft.
Reduzierung der Feinstaubbelastung an dem vom Kläger bewohnten Grundstück durch kurzfristige straßenverkehrsbedingte Maßnahmen nicht zielführend
In der mündlichen Verhandlung ist mit Experten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Bezirksregierung Arnsberg erörtert worden, ob und ggf. welche Maßnahmen die Stadt Herne ergreifen kann, um die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- VG Berlin: Umweltzone in Berlin rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2009
[Aktenzeichen: VG 11 A 295.08 bis VG 11 A 303.08 sowie VG 11 A 315.08 und VG 11 A 560.08]) - VG Stuttgart: Keine Ausnahme für Fahrverbot in Stuttgarter Umweltzone
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.06.2009
[Aktenzeichen: 6 K 1387/09]) - Feinstaub-Urteil: BVerwG definiert Rechtsanspruch auf saubere Luft
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 7 C 36.07])
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Dokument-Nr. 14337
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