wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.11.2010
8 A 475/10 -

Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Protokolle der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

Offene Meinungsbildung und Entscheidungsfindung muss gewährleistet werden

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission muss keine Einsichtnahme in ihre Protokolle erlauben, soweit diese den Beratungsverlauf wiedergeben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden.

Die Kommission wird beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildet. Ihr gehören 32 Mitglieder in gleichem Verhältnis aus den Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft an. Aufgabe der Kommission ist die Erstellung so genannter Leitsätzen, die im Deutschen Lebensmittelbuch zusammengefasst sind. Diese Leitsätze beschreiben Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln. Ihnen kommt im Rechtsverkehr eine große - faktische - Bedeutung zu, weil sie von den Gerichten als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eingestuft werden.

Behörde kann sich auf besonderes Amtsgeheimnis berufen

Im vorliegenden Fall ist der Kläger Geschäftsführer von Foodwatch e.V. und hatte - gestützt auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) - Einsicht in die Protokolle dieser Kommission begehrt. Diesen Antrag hatte die Kommission vor allem mit dem Argument abgelehnt, sie sei schon keine Behörde im Sinne des IFG. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgelehnt: Die Kommission sei zwar eine Behörde, sie könne sich aber auf den Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG (besonderes Amtsgeheimnis) berufen.

OVG bestätigt Entscheidung wegen Vertraulichkeit der Beratung von Behörden

Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung im Ergebnis bestätigt. Es hat sein Urteil allerdings auf den Ausschlussgrund des § 3 Nr. 3 b IFG (Vertraulichkeit der Beratung von Behörden) gestützt, durch den eine offene Meinungsbildung und eine effektive, funktionsfähige und neutrale Entscheidungsfindung gewährleistet werden solle. Ohne den Schutz der Vertraulichkeit bestehe die Gefahr, dass bei zukünftigen Beratungen die notwendige Atmosphäre der Offenheit und Unbefangenheit fehle. Die Kommissionsmitglieder könnten einem Druck durch die (vermeintlichen) Erwartungen der von ihnen repräsentierten Kreise oder der Öffentlichkeit ausgesetzt sein.

Beratungsergebnisse können eingesehen werden

Soweit es um die in den Protokollen enthaltenen bloßen Beratungsergebnisse ging, hat die Kommission in der mündlichen Verhandlung dem Kläger die Einsichtnahme in die Protokolle zugesichert.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Lebensmittelrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10510 Dokument-Nr. 10510

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10510

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung