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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.2010
- 7 A 1298/09 -
Krematorium mit Abschiedsraum darf im Gewerbegebiet erbaut werden
Gemeinden müssen Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bestattungswesen gewährleisten
Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für kulturelle Zwecke in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Bauaufsichtsbehörde hatte einem privaten Betreiber von Feuerbestattungsanlagen eine
Krematorium stellt eine Anlage für kulturelle Zwecke dar
Der Senat hat die auf Aufhebung der
Krematorium dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bestattungswesen
Der Kulturbegriff der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ ra-online
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Dokument-Nr. 10452
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