Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.07.2020
- 6 B 925/20 -
Corona-Pandemie: Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Sabbatjahrs
Härtefallregelung greift nicht
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit zwei Beschlüssen vom entschieden, dass die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie regelmäßig nicht als Grund dafür genügen, ein sogenanntes "Sabbatjahr" vorzeitig zu beenden.
Die in Köln wohnhaften Antragsteller sind als verbeamtete
Klägerin beantragten Beendigung der Freistellung
Anfang April 2020 beantragten sie per E-Mail noch von Australien aus, die vorzeitige Beendigung des Freistellungjahres bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf. Sie wiesen darauf hin, die Freistellungszeit sei infolge der Belastungen durch die Pandemiebeschränkungen für sie entwertet worden.
Corona-Pandemie kein Härtefall
Erstinstanzlich blieben beide Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ohne Erfolg. Die Verwaltungsgerichte waren übereinstimmend der Auffassung, der - nach der maßgeblichen Vorschrift des Landesbeamtenrechts erforderliche - besondere
Pandemiebedingte Einschränkungen der privaten Lebensverhältnisse zumutbar
Insbesondere reiche es nicht aus, dass die Antragsteller ihre Weltreise nicht wie geplant hätten fortsetzen können. Lehrkräften in Freistellungsphasen sei es - wie anderen Bürgern auch - zumutbar, ihre privaten Lebensverhältnisse an den pandemiebedingten Einschränkungen auszurichten, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in großen Teilen zudem nicht mehr bestünden. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidungen nunmehr bestätigt und die dagegen gerichteten Beschwerden zu-rückgewiesen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29019
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29019
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.