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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2012
- 5 A 2601/10 -
Hunde dürfen auf Waldwegen ohne Leine laufen
Ausnahmen gelten für Naturschutzgebiete und auf Anordnung der Forstbehörden des Landes
Städte und Gemeinden dürfen auf Waldwegen in Nordrhein-Westfalen keinen Leinenzwang für Hunde erlassen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall führte eine Hundehalterin regelmäßig ihren
Keine Zuständigkeit für Leinenzwang im Wald außerhalb der Wege
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Stadt nicht befugt war einen
Keine Zuständigkeit für Leinenzwang auf den Waldwegen
Das Oberverwaltungsgericht führt weiter aus, dass der Stadt auch die
Keine Ausnahme durch Leinenzwang für gefährliche Hunde
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Stadt zur Abwehr konkreter Gefahren, die von gefährlichen Hunden ausgehen, einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht NRW, ra-online (vt/rb)
- Hunde müssen innerhalb einer bebauten Ortslage angeleint werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2006
[Aktenzeichen: 7 C 10539/06.OVG]) - Bußgeld von 250,- EUR wegen Verstoß gegen Anleinpflicht ist zu hoch
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006
[Aktenzeichen: IV-5-Ss-OWi 205/06 ? (OWi) 47/06 IV])
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Dokument-Nr. 14029
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