wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.11.2011
20 A 1181/10 -

OVG Nordrhein-Westfalen: Chemieunternehmen nach Brand für Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser verantwortlich

Unternehmen ist im abfallrechtlichen Sinne als Erzeuger des kontaminierten Löschwassers anzusehen

Ein Chemieunternehmen ist nach einem Brand auf dem Firmengelände im abfallrechtlichen Sinne als Erzeuger des kontaminierten Löschwassers anzusehen und deshalb zu dessen Entsorgung verpflichtet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

Im zugrunde liegenden Fall war auf dem Gelände eines Unternehmens, das sich mit der Behandlung von Lösungsmitteln befasste, und auf dem benachbarten Grundstück eines Galvanik-Betriebes ein mehrere Tage andauernder Brand ausgebrochen. Die von anderen Wehren unterstützte Feuerwehr Iserlohn hatte unter anderem Löschschaum eingesetzt, der perfluorierte Tenside (PFT) enthielt. Der Schaum und das Löschwasser wurden, soweit möglich, aufgefangen und zwischengelagert. Die aufgefangene Flüssigkeit war außer mit PFT auch mit Nickel belastet. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte das Chemieunternehmen durch Ordnungsverfügung aufgefordert, das zwischengelagerte Löschwasser ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Kosten wurden mit etwa 500.000 Euro angesetzt.

Anfall des Löschwassers als Abfall ist Unternehmen zuzurechnen

Die gegen die Ordnungsverfügung gerichtete Klage des Unternehmens blieb beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – anders als bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 31. August 2009 – ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, dass das Unternehmen im abfallrechtlichen Sinne als Erzeuger des kontaminierten Löschwassers anzusehen und deshalb zu dessen Entsorgung verpflichtet sei. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei der Begriff des Erzeugers maßgeblich durch den Beitrag des Betreffenden zur Entstehung des Abfalls und ggf. zu der hieraus resultierenden Verschmutzungsgefahr für die Umwelt geprägt. Entscheidend sei, ob der Betreffende die Entstehung der Abfälle dergestalt beeinflusst habe, dass dieser Vorgang seiner eigenen Tätigkeit zuzuordnen sei. Ausgehend davon sei der Anfall des Löschwassers als Abfall dem Unternehmen zuzurechnen, weil die für das Entstehen des Abfalls maßgebliche Ursache von diesem gesetzt worden sei. Der Brand, der zum Einsatz der Feuerwehr und zur Verwendung der Löschmittel geführt habe, sei durch die betriebliche Tätigkeit des Unternehmens ausgelöst worden. Ausgangspunkt des Brandes sei nach gutachterlichen Feststellungen unter anderem ein technischer Mangel an einem zur Destillationsanlage des Unternehmens gehörenden Rührwerk gewesen, der zu einer Explosion und zum Freisetzen von brennenden Lösungsmitteln sowie in der Folge zu einem Übergreifen des Brandes insbesondere auf die benachbarte Galvanikanlage geführt habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Abfallrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Entsorgung | Feuer | Feuerwehr | Löschwasser

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12543 Dokument-Nr. 12543

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12543

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?