Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.08.2010
- 19 A 1412/09 -
Identität eines Einbürgerungsbewerbers ist nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen - Keine Wiederholung der Identitätsprüfung im Einbürgerungsverfahren
Identität im Asylverfahren ausreichend geklärt
Die Klärung der Identität eines Einbürgerungsbewerbers ist nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen. In einem späteren Einbürgerungsverfahren ist eine solche Prüfung nicht zu wiederholen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte es die Einbürgerungsbehörde abgelehnt, die 22-jährige türkische Klägerin einzubürgern, weil sie weder einen Reisepass, noch andere Identitätsdokumente besitzt. Die Klägerin, die der yezidischen Religion angehört, war mit ihren Eltern im Alter von 6 Jahren aus der Türkei geflohen und ist als Asylberechtigte anerkannt. Sie hat in Deutschland das Abitur bestanden und ein Studium aufgenommen. Als Yezidin ist sie im türkischen Personenstandsregister nicht verzeichnet.
Einbürgerung setzt u. a. längerfristigen Aufenthaltstitel voraus
Der Senat hat die Behörde verpflichtet, die Klägerin einzubürgern. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Klägerin alle gesetzlich abschließend geregelten Einbürgerungsvoraussetzungen erfülle. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht NRW / ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10121
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10121
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.