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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2021
- 15 B 1468/21 -
AfD darf den Volkspark Rheinhausen nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen
OVG Nordrhein-Westfalen lehnt Eilantrag ab
Dem Kreisverband Duisburg der AfD bleibt verwehrt, eine für den 11. September 2021 geplante Wahlkampfveranstaltung im Volkspark Rheinhausen durchzuführen. Das Oberverwaltungsgericht hat in zweiter Instanz einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Partei die Überlassung eines Teils der unter städtischer Verwaltung stehenden Grünfläche verlangte.
Der 15. Senat ist der Argumentation der
Reiner Wahlkampfcharakter der Veranstaltung führt zur Ablehnung
Für die Entscheidung der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg, der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30796
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