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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.10.2011
- 13 B 1214/11, 13 B 1215/11, 13 B 1216/11, 13 B 1217/11 und 13 B 1218/11 -
OVG Nordrhein-Westfalen stoppt wegen überlanger Wartezeit verfügte Studienplatzvergabe in medizinischen Studiengängen
Studienbewerber haben bei unzumutbar langer Wartezeit keinen unmittelbaren Anspruch auf Zulassung zum gewünschten Studium
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen überlanger Wartezeit verfügte Studienplatzvergabe in medizinischen Studiengängen gestoppt, da die Beschlüsse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fehlerhaft sind.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 29. September 2011 die Stiftung für
Zulassung zum Wintersemester 2012/2013 bei wartenden Studenten hinreichend wahrscheinlich
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts einstweilig auszusetzen sei, weil die Beschlüsse sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als fehlerhaft erweisen dürften. Aller Voraussicht nach hätten die schon sechs Jahre auf einen
Vom Verwaltungsgericht verfügte Anordnung würde andere Bewerber, die grundsätzlicher Vorrang hätten, verdrängen
Des Weiteren würde die Vollziehung der vom Verwaltungsgericht verfügten einstweiligen Anordnung Bewerber im Auswahlverfahren der Hochschulen verdrängen, obwohl ein grundsätzlicher Vorrang des möglicherweise überlang wartenden Studienbewerbers nicht ohne Weiteres bejaht werden könne. Die damit verbundene Frage, ob das hochschulrechtliche Zulassungsverfahren einer Einzelabwägung kollidierender und im Grundsatz gleichrangiger Rechtsgüter der Bewerber(-gruppen) überhaupt zugänglich ist, müsse gegebenenfalls einer späteren Entscheidung vorbehalten bleiben.
Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt in erster Linie Gesetzgeber
Schließlich sei nicht davon auszugehen, dass ein Studienbewerber bei einer unzumutbar langen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 12377
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