wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.06.2016
12 A 1756/15 bis 12 A 1760/15 -

Kita-Beiträge für jüngere Geschwister von Vorschulkindern unzulässig

OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Satzungsregelung der Stadt Marl für unwirksam

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat eine Regelung in der Eltern­beitrags­satzung der Stadt Kempen für unwirksam erklärt, die vorsah, dass für Geschwisterkinder von Vorschulkindern, für die kraft Gesetzes kein Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch erhoben werden darf, ein solcher Elternbeitrag zu zahlen ist. Damit ist für die Stadt Kempen geklärt, dass nach der dortigen Geschwister­kind­regelung jüngere Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern ebenfalls beitragsfrei sind.

In allen fünf entschiedenen Fällen hatten Eltern mit jeweils zwei Kindern geklagt. Beide Kinder besuchten im Kindergartenjahr 2014/15 jeweils einen Kindergarten. Für das ältere Kind, das im Anschluss an dieses Kindergartenjahr eingeschult wurde (sogenanntes Vorschulkind), bestand nach dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz (Kibiz) Beitragsfreiheit. Die Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen sah vor, dass bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch von Geschwisterkindern nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen ist. Eine weitere Regelung in der Satzung bestimmte, dass dieser eine Beitrag auch dann zu zahlen ist, wenn für ein Kind eine Beitragsbefreiung aufgrund des Vorschuljahres besteht.

OVG verneint Zulässigkeit der Beitragserhebung für jüngere Geschwister von Vorschulkindern

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die zuletzt genannte Satzungsregelung ebenso wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht Düsseldorf – für unwirksam und nichtig erklärt. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass die Regelung nicht mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen § 23 Abs. 5 Satz 3 Kibiz zu vereinbaren sei. Diese Vorschrift gebe vor, dass beitragsfreie Vorschulkinder im Rahmen von Geschwisterregelungen in kommunalen Elternbeitragssatzungen so zu berücksichtigen sind, als ob für sie ein Beitrag zu leisten wäre. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe sei der eine Beitrag, der nach der Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen im Fall von Geschwisterkindern zu zahlen sei, derjenige des tatsächlich beitragsfreien Vorschulkinds. Die weitere Satzungsregelung, nach der im Fall von beitragsfreien Vorschulkindern für das andere (jüngere) Kind ein Beitrag erhoben werde, sei deshalb unwirksam. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 23 Abs. 5 Satz 3 Kibiz bestünden aufgrund des weiten Gestaltungsspielraums des Landesgesetzgebers nicht. Ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip liege nicht vor, weil die Vorschrift nicht selbst eine doppelte Beitragsbefreiung von Vorschul- und Geschwisterkindern anordne, sondern sich diese aus den Satzungsregelungen der jeweiligen Kommune ergebe.

§ 23 Kibiz

(3) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. [...]

(5) [...] 3 Bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung nach Absatz 3 elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
    [Aktenzeichen: 24 K 5962/14 u.a.]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22718 Dokument-Nr. 22718

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22718

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung