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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.2012
- 2 L 5/12 -
Sparkasse zur Eröffnung eines Girokontos für NPD-Kreisverband verpflichtet
Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos beruht auf Gleichbehandlungsanspruch gegenüber anderen Parteien
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin zur Eröffnung eines Girokontos für den NPD Kreisverband Westmecklenburg verpflichtet.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin. Der Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos beruhe auf dem Gleichbehandlungsanspruch gegenüber der Sparkasse, die für die Kreisverbände anderer Parteien Girokonten eingerichtet habe.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online
- NPD darf Girokonto bei der Landesbank Berlin eröffnen
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2007
[Aktenzeichen: OVG 3 B 7.06]) - Kreisverbände der NPD haben keinen Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei Sparkassen
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 01.10.2012
[Aktenzeichen: 2 L 147/10 und 2 L 95/09])
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Dokument-Nr. 14506
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