wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2022
13 LA 476/21 -

Rücknahme einer Einbürgerung wegen Mitgliedschaft in Jugendorganisation der PKK

Rechtswidrige Einbürgerung nach § 11 Nr. 1 StAG

Eine Einbürgerung ist wegen Mitgliedschaft in einer Jugendorganisation der PKK nach § 11 Nr. 1 StAG rechtswidrig und kann daher zurückgenommen werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2019 nahm die zuständige Behörde in Niedersachsen die Einbürgerung eines Mannes zurück, nachdem die Behörde erfahren hatte, dass der Mann bereits vor der Einbürgerung Mitglied in einer Jugendorganisation der PKK war. Zudem enthielt das Facebook-Profil des Mannes Sympathiebekundungen für die PKK in Form von Einträgen, Bildern und Likes. Gegen die Rücknahme der Einbürgerung erhob der Mann Klage. Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage ab und ließ die Berufung nicht zu. Nunmehr stellte der Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung.

Rechtmäßige Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ließ die Berufung nicht zu. Die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Einbürgerung gemäß § 35 StAG haben vorgelegen. Denn die Einbürgerung sei gemäß § 11 Nr. 1 StAG rechtswidrig gewesen. Der Kläger habe eine terroristische oder jedenfalls den Terrorismus unterstützende Vereinigung nicht nur unterstützt, sondern sei auch Mitglied einer solchen Vereinigung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.11.2021
    [Aktenzeichen: 10 A 1119/19]
Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31561 Dokument-Nr. 31561

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31561

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung