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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 03.03.2021
- 1 MN 163/20 -
Kein Recht zur Klage gegen Bebauungsplans wegen Wegfalls der freien Aussicht auf Acker und weit entfernen Kamms des Wesergebirges
Kein Vorliegen einer besonders schönen und deshalb ausnahmsweise schützenswerten Aussicht
Ein Bebauungsplan kann nicht deshalb angegriffen werden, weil damit die freie Aussicht auf einen Acker und des weit entfernt liegenden Wesergebirges wegfällt. In diesem Fall liegt keine besonders schöne und deshalb ausnahmsweise schützenswerte Aussicht vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging die Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Jahr 2020 mit mehreren Normenkontrollanträgen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen einen
Kein Anspruch auf Erhalt der freien Aussicht
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied gegen die Grundstückseigentümerin. Ihr fehle schon die Befugnis gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30093
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