Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.09.2012
- 7 K 985/11.KO -
Schulhof darf auch außerhalb der Unterrichtszeiten zum Spielen genutzt werden
Kinderlärm steht unter besonderem Toleranzgebot der Gesellschaft
Der Schulhof einer Ortsgemeinde darf auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden, sofern die Nutzung zeitlich geregelt ist, die gesetzlichen Ruhezeiten gewahrt werden und die Lärmimmissionen der Nachbarschaft zuzumuten sind. Kinderlärm als solches steht unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft und ist als sozialadäquat von der Nachbarschaft hinzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
In dem zugrunde liegenden Fall verfügt die Grundschule in der Ortsgemeinde Kirchwald neben dem Gebäude und einer Gymnastikhalle über einen
Lärmimmissionen durch außerschulische Nutzung des Schulhofes für Nachbarn zumutbar
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Die derzeit vom
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14399
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14399
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.