wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.7/0/5(15)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.05.2014
4 Bs 26/14 -

Keine Fahr­erlaubnis­entziehung bei einmaligen bzw. erstmaligem Cannabiskonsum

Ein- bzw. erstmaliger Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit gelegentlichem Cannabiskonsum

Einem Autofahrer kann nicht deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden, weil er ein- oder erstmalig Cannabis konsumiert hat und dabei Auto gefahren ist. Denn der ein- bzw. erstmalige Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit dem gelegentlichen Cannabiskonsum. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 geriet ein Autofahrer in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass er kurz zuvor Cannabis konsumiert hatte. Die zuständige Behörde ging von einem gelegentlichen Cannabiskonsum aus und entzog ihm daher die Fahrerlaubnis. Der Autofahrer bestritt jedoch einen gelegentlichen Konsum. Er gab an, nur einmal probiert zu haben. Nach der erfolglosen Einlegung eines Widerspruchs, begehrte er mittels eines Eilantrags den Wiedererhalt seiner Fahrerlaubnis.

Verwaltungsgericht setzte einmaligem mit gelegentlichem Cannabiskonsum gleich

Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte den Eilantrag ab. Seiner Auffassung nach habe die Behörde die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen. Denn ein Fahrzeugführer, der gelegentlich Cannabis konsumiert, sei dann nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet, wenn er zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht trennen kann. Dies sei hier der Fall gewesen. Auch der erst- oder einmalige Cannabiskonsum stehe einem gelegentlichen Konsum gleich. Gegen diese Entscheidung legte der Autofahrer Beschwerde ein.

Oberverwaltungsgericht verneinte Gleichsetzung von einmaligem mit gelegentlichem Cannabiskonsum

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Autofahrers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Der erst- oder einmalige Cannabiskonsum sei nicht mit einem gelegentlichen Cannabiskonsum gleichzusetzen. Denn der Begriff der gelegentlichen Einnahme setze einen mehrmaligen und somit mindestens zweimaligen Konsum voraus. Der allgemeine Sprachgebrauch verstehe den Begriff "gelegentlich" im Sinne von "manchmal", "häufiger, aber nicht regelmäßig", "öfters", "hin und wieder" oder "ab und zu". Damit beschreibe der Begriff ein mehr als einmal eintretendes Ereignis. Selbst wenn der Begriff "gelegentlich" auch "bei Gelegenheit" bedeuten kann, so beziehe er sich weiterhin auf mehrere Ereignisse.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 02.01.2014
    [Aktenzeichen: 5 E 5116/13]
Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 3260
NJW 2014, 3260

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19096 Dokument-Nr. 19096

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19096

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.7 (max. 5)  -  15 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Louis Cyphir schrieb am 04.11.2014

Das BtmG muß geändert werden meine Damen und Herren. Religiöse Menschen in der Politik zusammen mit Alkohol und Pervitin haben unsere Drogengesetzte in den 1930er Jahren entwickelt, das ist ein Problem, für uns Freidenker/innen und überall sitzen noch diese monotheistischen Fundamentalisten. Es hat etwas mit der Grundeinstellung dieser Menschen zu tun, ein Monotheist glaubt an einen Gott und das dieser Strafen verteilt wenn man sich sündhaft Verhält also Sintflut, Heuschreckenplagen, Hungersnot usw.

Diese Strafen schickt er allen Ungläubigen und Frevlern, also Menschen die sich Sündhaft verhalten.

Aus dieser Angst heraus unterdrücken, bekriegen und erziehen monotheitische Menschen andere ungläubige Menschen seit Jahrhunderten. Diese Monotheisten sind so durch Erziehung und Gruppenzwang so konditioniert worden, dass Sie Angst vor etwas unbekanntem , unsichtbaren bekommen haben. Dies Angst wurde durch Psychoterror und körperliche Gewalt, zu einer Massenpsychose. die sich je nach monotheistischer Glaubensrichtung und urkulturellem Hintergrund in unterschiedlichen Moral und Gesellschaftsformen ausgeprägt hat. Diese "moralischen Werte" werden durch Gesetzte und Gewalt geschützt, damit der Gott nicht erzürnt wird. Diese Angst hat eine Gewalt unter den Gläubigen geschaffen die der Zweck heiligt, denn diese Menschen möchten ja nur Übles von Ihren Lieben und der Familie abhalten. So wird aus einem Glauben eine Doktrin die sich dann in einer Staatsform wieder spiegelt. Deshalb bezeichne ich unser BTMG als faschistisches Gesetz um andersdenkende und anderslebende Menschen zu unterdrücken. Und das alles mit dem Vorwand man will sie vor Üblem und dem Bösen schützen. Das Üble und Böse wurde zu dem Zweck in eine bestimmte Form gepresst um bestimmte Strömungen im Volke zu unterbinden. Merkt man ganz deutlich an der Hanflegalisierung. Gewisse monotheistisch geprägte Interessensgruppen haben Angst davor Macht und Einfluss zu verlieren und somit auch den Kampf gegen das Böse. Schamanen, Hexen, Hexer und Kräuterfrauen wurden über Jahrhunderte hinweg gejagt und verbrannt, weil diese durch den Gebrauch von Zauberpflanzen heilen, abtreiben und halluzinogene Räusche erzeugen konnten. Gerade diese halluzinogenen Räusche waren es warum die Monotheisten diese Substanzen und die Wissensträger vernichten musste, diese "Wanderer zwischen den Welten" konnten eine Kriegsgott Jahwe oder Jehova bekämpfen und dem Probanden der von diesem Dämon befallen war wieder geistigen und körperlichen Frieden schenken, also die Angst nehmen. Aber ein Mensch ohne Angst ist frei und lässt sich ungern wegen Machtstreben und Geld, zu Umweltzerstörung anstiften. Erst wenn die Angst in ihm erzeugt wird, wird er zum Psychopath der dann, mit anderen Menschen in einer Massenpsychose gefangen, den Planeten für Geld, Macht und Alkohol zerstört. Deshalb nenne ich die Unterdrückung von Heilkräutern Faschismus und das BTMG als das Mittel den Substanzismus weiter zu führen. Patienten die sich dieser Kräuter bedienen und damit Wissen und Erfahrungen sammeln sind eine Gefahr für die Pharmaindustrie. Überlegt mal wer an einem Verbot verdient! Alkoholkranke geldgeile Machtmenschen, die den Hals nicht voll genug bekommen!! Ich weiß jetzt werden wieder ganz viele aufschreien um mich als böse, verrückt oder was weiß ich zu bezeichne und warum weil Sie nicht verstehen wollen (oder können), dass Jehova/Allah/ Jahwe ein Kriegsgott ist. Es gibt nix böses, außer einem psychopathischen Mensch und der kann nix dafür, das sollten wir uns immer bewusst machen, denn wir könne etwas dagegen machen. Also habt keine Angst, alles wird früher oder später gut, denn kein falscher Gott hat eine Chance gegen die Wahrheit der Natur. LGLouis

Ouelle: http://www.socialnet.de/rezensionen/4835.php

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung