wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.8/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.09.2014
3 Bs 175/14 -

OVG Hamburg erklärt Verbot des Mitfahrdienstes "Uber" für rechtmäßig

Verbot verletzt weder Berufsfreiheit des Unternehmens noch europarechtliche Dienst­leistungs­freiheit

Das Hamburgische Ober­verwaltungs­gericht hat einen Eilantrag der Betreiber der Vermittlungs-App "Uber" abgelehnt.

Der Eilantrag der Betreiber der Vermittlungs-App "Uber" hatte sich gegen eine behördliche Verfügung gerichtet, mit der die Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Werbung hierfür untersagt worden war.

Geschäftstätigkeit des Mitfahrdienstes fällt in Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes

Das erstinstanzlich angerufene Verwaltungsgericht Hamburg hatte die Untersagungsverfügung aus formellen Gründen für nicht rechtens gehalten (vgl. Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 27.08.2014 - 5 E 3534/14 -). Diese Auffassung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht nicht geteilt und damit einer Beschwerde der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation stattgegeben. Zur Begründung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht darauf abgestellt, dass die Geschäftstätigkeit des Mitfahrdienstes "Uber" in den Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes falle, danach aber nicht zulässig sei. Das Verbot verletze weder die Berufsfreiheit des Unternehmens noch die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit. Es diene der Durchsetzung des Personenbeförderungsgesetzes und könne auf das allgemeine Ordnungsrecht gestützt werden. Hierfür sei die die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation auch zuständig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2015, Seite: 115
MMR 2015, 115
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 3389
NJW 2014, 3389

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18913 Dokument-Nr. 18913

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18913

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.8 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Pater A. Isidor schrieb am 02.10.2014

Uber hat wohl die falschen Anträge bei Gericht gestellt? Sagt dem Herrn Uber Bescheid, er möge sich bitte bei mich melden?

YJ02875 schrieb am 01.10.2014

Richtige Entscheidung, diesen Dienst braucht kein Mensch. Was für Leute fahren denn da? Wo sind die Standards?

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung