wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 09.04.2008
1 Bs 68/08 -

Hamburg: Privater Abfallentsorger darf vorläufig "Blaue Tonnen" zur Altpapiersammlung nicht aufstellen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die sofortige Wirksamkeit des Bescheides, mit der einem privaten Abfallentsorgungsunternehmen die Sammlung von Altpapier mit „Blauen Tonnen“ untersagt worden ist, für die Dauer des laufenden gerichtlichen Eilverfahrens bestätigt.

Die Entscheidung ändert auf die Beschwerde der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 3. April 2008. Dieses hatte der Antragstellerin, einer privaten Abfallentsorgungsfirma, die gegen den Untersagungsbescheid in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht vorgeht, bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren gestattet, die gewerbliche Altpapiersammlung aufzunehmen und den Haushalten ebenfalls „Blaue Tonnen“ zur Verfügung zu stellen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die betroffenen Interessen abgewogen. Zwar dürfe die Antragstellerin während des gerichtlichen Verfahrens keine weiteren Tonnen aufstellen und kein Altpapier einsammeln. Die FHH habe aber erklärt, dass auch die Stadtreinigung bei ihr bestellte „Blaue Tonnen“ bis zur Entscheidung in dem Eilverfahren nicht ausliefere. Die Befürchtung der Antragstellerin, dass die Stadtreinigung während des Eilverfahrens „Fakten schaffe“, sei so gebannt. Damit werde dem Interesse der Beteiligten genügt, dass sie während der Dauer des Eilverfahrens keine Veränderung der Verhältnisse zu ihren Lasten hinnehmen müssen.

Weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht haben sich zu der Frage geäußert, ob der Antragstellerin zu Recht die gewerbliche Sammlung von Altpapier untersagt wurde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 09.04.2008

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 03.04.2008
    [Aktenzeichen: 4 E 880/08]
Aktuelle Urteile aus dem Abfallrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Altpapier | Papiertonne | Blaue Tonne | Altpapiersammlumg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5875 Dokument-Nr. 5875

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5875

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung