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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 17.07.2013
- 1 Bs 213/13 -
Vorschulbesuch muss bei der Auswahl der Schulbewerber angemessen berücksichtigt werden
Besuch der Vorschule darf nicht nur Hilfskriterium bei der Auswahlentscheidung sein
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine Grundschule deren Aufnahmefähigkeit, so sind die aufzunehmenden Schüler unter den Schulbewerbern nach Ermessen durch die Schulbehörden auszuwählen. Dabei sind nach der gesetzlichen Regelung die geäußerten Wünsche, die Länge des Schulweges, der Besuch von Geschwisterkindern auf der Schule und der Besuch der Vorschulklasse an der gewünschten Grundschule zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Hamburg hervor.
In dem zu entscheidenden Verfahren waren 21 Plätze an Geschwisterkinder und die verbleibenden 48 Plätze der neu aufzunehmenden 3 Klassen nach der Schulweglänge vergeben worden.
Vergabepraxis trägt gesetzlich festgelegtem Auswahlkriterium nicht angemessen Rechnung
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass mit dieser Vergabepraxis dem seit Oktober 2009 gesetzlich festgelegten
Vergabepraxis der Schule wird nicht durch zufällig aufgenommene erhebliche Anzahl von Vorschulkindern ermessensfehlerfrei
Die bestehende Vergabepraxis sei auch nicht im Hinblick darauf ermessensfehlerfrei, dass zufällig unter den aufgenommenen Kindern eine erhebliche Anzahl von Vorschulkindern sei. Auch wenn hierdurch die Klassenobergrenze von 23 Kindern geringfügig überschritten werde, sei der Antragsteller zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg/ra-online
- VG Berlin: Oberschulplatzvergabe nach neuem Schulgesetz rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.08.2011
[Aktenzeichen: VG 14 L 157.11 (u.a.)]) - Zuweisung eines Schülers an ein achtjähriges Gymnasium gegen den Willen der Eltern unzulässig
(Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 23.03.2012
[Aktenzeichen: 5 L 259/12.TR])
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Dokument-Nr. 16330
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