Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 19.11.2013
- 1 A 275/10 -
OVG Bremen verneint Befreiung von der Teilnahme an Klassenfahrten aus religiösen Gründen
Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen wegen befürchteter Beeinträchtigungen religiöser Erziehungsvorstellungen muss Ausnahme bleiben
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte darüber zu entscheiden, inwieweit Schüler und Eltern aus Gründen der Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. des elterlichen Erziehungsrechts die Befreiung von der Teilnahme an einer Klassenfahrt beanspruchen können. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass eine solche Befreiung grundsätzlich eine Ausnahme bleiben sollte und bei einem dargelegten Konflikt zwischen der Glaubens- und Gewissensfreiheit einerseits und dem staatlichen Erziehungsauftrag andererseits, zunächst nach einem Kompromiss gesucht werden muss.
Im zugrunde liegenden Streitfall sollten drei Geschwister, die damals
Von sämtlichen Glaubensstandpunkten aus akzeptabel erscheinender Unterricht aufgrund der religiösen Vielfalt der Gesellschaft unmöglich
Das Oberverwaltungsgericht hat unter Anschluss an die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2013 festgestellt, dass eine Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen wegen befürchteter Beeinträchtigungen religiöser Erziehungsvorstellungen die Ausnahme zu bleiben habe. Zwar seien der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der einen und das religiöse Erziehungsrecht bzw. die Glaubensfreiheit auf der anderen Seite gleichrangig. Das bedeute, dass der Staat bei Ausgestaltung des Unterrichts Neutralität und Toleranz in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht zu wahren habe. Gleichzeitig habe die
Bei Konflikten zwischen Glaubensfreiheit und staatlichem Erziehungsauftrag muss zunächst nach Kompromissen gesucht werden
Eine nur im Ausnahmefall zulässige Befreiung von einer verpflichtenden Schulveranstaltung setze zunächst voraus, dass sich schon dem Befreiungsantrag der behauptete Glaubens- und Gewissenskonflikt objektiv nachvollziehbar entnehmen lasse. Sei ein Konflikt zwischen der Glaubens- und Gewissensfreiheit einerseits und dem staatlichen Erziehungsauftrag andererseits dargelegt, müsse zunächst nach einem Kompromiss gesucht werden, der den Konflikt entschärfe, ohne den staatlichen
Vater hätte Kompromissangebot der Schule annehmen können
Unter Anlegung dieser Maßstäbe hat das Oberverwaltungsgericht für den vorliegenden Fall entschieden, dass die drei ehemaligen
Besonders gravierende Beeinträchtigung der religiösen Verhaltensgebote wurde von Eltern nicht dargelegt
Das Oberverwaltungsgericht hat aber gleichzeitig betont, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen/ra-online
- Religiöse Gründe: Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" befreien
(Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22.12.2011
[Aktenzeichen: 19 A 610/10]) - Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen nur in Ausnahmefällen zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.09.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 12.12]) - BVerfG: Eltern haben auch bei Konflikten aus religiösen Gründen Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 1358/09])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17294
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17294
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.