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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2014
- OVG 6 S 6.14 -
Vorläufig weiterhin staatliche Zuschüsse in Höhe von monatlich 434.111 Euro für Jüdische Gemeinde
Ausbleiben der Zahlungen könnte existenzbedrohend für Jüdische Gemeinde sein
Das Land Berlin ist verpflichtet der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorläufig monatlich 434.111 Euro zu zahlen. Mit dieser Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde einer Beschwerde der Jüdischen Gemeinde zu Berlin stattgegeben und eine weitere Beschwerde des Landes Berlin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
Das Land
Land Berlin geht von Rückforderung in Millionenhöhe aus
Nach einem ersten erfolglosen Abänderungsverfahren beantragte das Land
Bestehende Fragen im Zusammenhang mit gegenseitigen Ansprüchen sind im anhängigen Klageverfahren zu klären
Das Oberverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichtete Beschwerde des Landes
Entscheidung reine Interessensabwägung
Die Entscheidung im vorliegenden Eilverfahren ergehe auf Grundlage einer reinen Interessenabwägung. Diese Abwägung gehe zu Gunsten der Jüdischen Gemeinde aus. Denn es spreche viel für die Annahme, dass ein Ausbleiben der Zahlungen für die Jüdische Gemeinde existenzbedrohend sein könne. Demgegenüber bliebe es dem Land
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 18093
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