Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2015
- OVG 6 S 45.15 -
Deutscher Bundestag muss Presse gegenüber Lobbyisten-Liste offenlegen
Interessen des freien Bundestagsmandats stehen Auskunftsanspruch nicht entgegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechtschutzverfahren entschieden, dass der Deutsche Bundestag verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft darüber zu geben, an welche Verbände, Organisationen und Unternehmen in der laufenden Legislaturperiode auf Grund der Befürwortung von Fraktionen Hausausweise erteilt worden sind, um wie viele es sich handelt und welche Fraktion dies jeweils befürwortet hat. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin.
Der
Kommunikationsverhalten einzelner Abgeordneter wird durch Auskunftserteilung nicht beeinträchtigt
Dem geltend gemachten Auskunftsanspruch stehen nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Interessen des freien Bundestagsmandats nicht entgegen. Die in Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Freiheit des Mandats erfasst zwar auch das Informationsbeschaffungsverhalten der Bundestagsabgeordneten als Teil des parlamentarischen Willensbildungsprozesses. Die begehrten Auskünfte lassen aber keine Rückschlüsse darauf zu, ob bzw. wie häufig einzelne Abgeordnete mit Interessenvertretern, die Inhaber von Hausausweisen sind, zu Gesprächen in den Räumen des Bundestages zusammenkommen. Dies gilt auch für die Parlamentarischen Geschäftsführer, die lediglich stellvertretend für ihre Fraktion die Anträge auf Erteilung von Hausausweisen befürworten. Daher ist nicht ersichtlich, dass die Auskunftserteilung das Kommunikationsverhalten einzelner Abgeordneter beeinträchtigen könnte. Der Senat vermag auch nicht zu erkennen, dass hierdurch das Recht der Interessenvertreter auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sein könnte.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Bundestag muss Auskunft über ausgestellte Anzahl an Hausausweisen geben
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.06.2015
[Aktenzeichen: VG 2 K 176.14]) - Journalist hat keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch über Verwendung der Sachleistungspauschale der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2013
[Aktenzeichen: OVG 6 S 46.12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21891
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21891
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.