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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2016
- OVG 6 B 87.15 -
3,04 Euro pro Mittagessen: Essengeld für Mittagessenversorgung in Kindertagesstätte überhöht
Stadt Prenzlau zur Erstattung von überzahltem Essengeld verpflichtet
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Stadt Prenzlau als Trägerin einer Kindertagesstätte zur Erstattung von überzahltem Essengeld an den klagenden Elternteil verpflichtet ist.
Der Träger einer
Von der Stadt angestellte Berechnungen zu ersparten Eigenaufwendungen der Eltern nicht überzeugend
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwies darauf, dass die Stadt nicht dargelegt habe, dass dieser Betrag den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern entspreche. Die hierzu von ihr angestellten Berechnungen hält das Gericht nicht für überzeugend. Die Frage, wie hoch der Betrag im Einzelnen ist, musste nicht geklärt werden. Der Kläger hat nur einen Betrag von 1,34 Euro je
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 23165
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