wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2005
OVG 3 S 61.05 -

NPD im Rechtsstreit mit RBB unterlegen

Eilantrag der NPD auf Zulassung zur Teilnahme an Fernsehsendung zurückgewiesen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat die NPD, vertreten durch ihren Vorsitzenden Udo Voigt, nicht zu der Fernsehsendung "Klipp und Klar" zugelassen.

Diese Entscheidung hielt das Verwaltungsgericht für rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht stellte primär darauf ab, dass der RBB nach der redaktionellen Konzeption der streitigen Sendung lediglich im Bundestag vertretene Parteien eingeladen hat, wozu die NPD nicht gehöre. Ferner hat es die politische Bedeutungslosigkeit der NPD als Splitterpartei im Sendegebiet des RBB für erheblich gehalten.

Die dagegen eingelegte Beschwerde der NPD hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg, weil die NPD die Begründung des Verwaltungsgerichts nicht hinreichend angegriffen hat. Die vom Verwaltungsgericht gebilligte Entscheidung des RBB, die NPD nicht zu der streitigen Sendung zuzulassen, bedeutet nach Auffassung des 3. Senats nicht, dass die Konkurrenz im politischen Raum auf die arrivierten Parteien beschränkt bliebe. Dem stehe schon entgegen, dass der RBB nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein Gesamtkonzept zur Vorwahlberichterstattung entwickelt hat, das auch die NPD (noch) angemessen berücksichtigen wolle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.08.2005

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: einstweilige Anordnung | Fernsehsendung | NPD | Teilnahme

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 866 Dokument-Nr. 866

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss866

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung