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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2011
- OVG 3 S 112.11 -
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: rbb muss NPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen
Auch OVG bejaht Erfüllung des Straftatbestands der Volksverhetzung
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss einen Wahlwerbespot der NPD aus Anlass der Berliner Abgeordnetenhauswahl nicht ausstrahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der
NPD beruft sich auf Meinungsfreiheit
Das Verwaltungsgericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass der
Wahlwerbespot von Verwaltungsgericht zu Recht im Rahmen einer Gesamtschau gewürdigt
Das Oberverwaltungsgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Das Verwaltungsgericht habe den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- „Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden“ – NPD darf im Wahlkampf keine Postkarten mit Zitaten von Thilo Sarrazin verteilen
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.04.2011
[Aktenzeichen: 27 O 274/11]) - Beleidigungsverurteilung: NPD-Wahlplakat mit Konterfei des CDU- Integrationsbeauftragten und dem Slogan "echte" und "falscher Thüringer" unzulässig
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 30.06.2011
[Aktenzeichen: 1 Ss 25/11])
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Dokument-Nr. 12210
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