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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2020
- OVG 11 S 123/20 -
OVG bestätigt Brandenburger Quarantäneregelung für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten
Stand des Infektionsgeschehens erfordere sofortiges effizientes Handeln
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass sich Einreisende aus internationalen Risikogebieten auch weiterhin nach ihrer Einreise in das Land Brandenburg in Quarantäne begeben müssen.
Die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg bestimmt, dass Einreisende aus näher bestimmten internationalen Risikogebieten sich unverzüglich nach ihrer Einreise in das Land Brandenburg in
Keine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verordnung im Eilverfahren möglich
Das OVG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Er sei bereits unzulässig, da die Verordnung mit Ablauf des 15. Dezembers 2020 außer Kraft trete und die geplante Rückreise der Antragsteller nicht mehr erfasse. Der Antrag könne aber auch sonst keinen Erfolg haben. Eine verlässliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verordnung sei im Eilverfahren nicht möglich. Allerdings dränge sich der geltend gemachte Verstoß gegen den
Infektionsrisiken bei touristische Reisen nicht vergleichbar mit im Inland verbleibende Personen
Zudem würden touristische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29575
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