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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.2021
- 2 UF 28/21 -
Jugendamt als Ergänzungspfleger trotz fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten zur Kindesunterhaltsberechnung bei echtem Wechselmodell
Möglichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts
Die Bestellung des Jugendamts als Ergänzungspfleger zwecks Geltendmachung von Kindesunterhalts im Rahmen eines echten Wechselmodells stehen nicht fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterhaltsberechnung entgegen. Das Jugendamt kann insofern einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern zweier minderjähriger Kinder über die Zahlung von
Zulässige Bestellung des Jugendamts als Ergänzungspfleger
Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Bestellung des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 15.12.2020
[Aktenzeichen: 2 F 217/20]
- Keine Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im Fall eines echten Wechselmodells
(Amtsgericht Hersbruck, Beschluss vom 09.03.2021
[Aktenzeichen: 8 F 783/20]) - Bei Geltendmachung von Kindesunterhalt im Rahmen des echten Wechselmodells besteht für Elternteil Wahlrecht zwischen Antrag auf Alleinentscheidungsbefugnis oder Bestellung eines Ergänzungspflegers
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.11.2023
[Aktenzeichen: 8 UF 161/23])
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Dokument-Nr. 30144
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