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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2013
- 2 U 92/12 -
Bewerbung mit "kostenloser" Zweitbrille eine unzulässige Zuwendung
Verbraucher darf bei Entscheidung für ein Heilmittel nicht unsachlich beeinflusst werden
Die Werbung der Binder Optik GmbH mit der Abgabe einer „kostenlosen“ Zweitbrille bei Kauf einer Brille ist unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Das Oberlandesgericht Stuttgart sah konkret in dem von der Wettbewerbszentrale aufgegriffenen Fall einen Verstoß gegen das
Auch Bonus-Karte stellt Verstoß gegen Zuwendungsverbot dar
Nicht zugelassen wurde die Revision, soweit das Oberlandesgericht noch über einen anderen Aspekt der Binder-Werbung entschieden hat. Die Wettbewerbszentrale hatte auch die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2013
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
- iPad als Prämie für Umsatzsteigerungen bei Augenoptikern unzulässig
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.09.2012
[Aktenzeichen: 4 U 110/12]) - BGH: Apotheken-Rabatte und -Zugaben von mehr als einem Euro für preisgebundene Arzneimittel unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2010
[Aktenzeichen: I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 72/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09]) - DocMorris' "Sonder-Bonus" sowie kostenlose Warenzugabe sind wettbewerbswidrig
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.03.2007
[Aktenzeichen: 29 U 5300/06])
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Dokument-Nr. 15226
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