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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.11.2022
- 2 U 219/21 -
Unzulässiger Einwand der Entreicherung bei Erhalt einer großen Banküberweisung aus nicht näher bekannten Quelle
Empfänger unterliegt verschärfter Haftung
Wird ein Kontoinhaber über ein soziales Netzwerk von einer unbekannten Person dazu aufgefordert, an einer internationalen Transaktionen in der Größenordnung von 10.000 € über ein pseudonymisiertes Zahlungssystem teilzunehmen, und erhält er den Betrag anschließend, kann er sich nicht auf Entreicherung berufen. Er unterliegt vielmehr einer verschärften Haftung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann namens Hans Z. wurde im Jahr 2018 über ein in Russland verbreitetes soziales Netzwerk von einer ihn unbekannten Person namens "Wladimir" angesprochen. Herr Z. sollte an einer internationalen Transaktion in der Größenordnung von 10.000 € über ein pseudonymisiertes Zahlungssystem teilnehmen. Der Betrag sollte zum Erwerb von
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Oberlandesgericht bejaht Anspruch auf Rückzahlung
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2023
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32523
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