wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.7/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.05.2002
18 UF 519/01 -

Keine Ehescheidung von 85-jährigem, teilweise gelähmten und pflegebedürftigen Ehemann bei Ablehnung der Scheidung aus Glaubensgründen

Ehemann kann sich auf unzumutbare Härte berufen

Beabsichtigt eine 81-jährige Ehefrau nach 58 Jahren Ehe sich von ihrem Ehemann zu scheiden, kann dies für den Ehemann eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1568 BGB darstellen, wenn er 85 Jahre alt, teilweise gelähmt und pflegebedürftig ist. Nicht unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass der Ehemann aus Glaubensgründen einer Ehescheidung nicht zustimmen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine 81-jährige Frau nach 58 Jahren Ehe die Scheidung von ihrem 85-jährigen Ehemann. Dieser lehnte jedoch eine Scheidung aus Glaubensgründen ab und berief sich darauf, dass die Scheidung für ihn eine unzumutbare Härte darstelle. Die Eheleute gehörten der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas an und richteten bis zu ihrer Trennung ihr Leben danach aus. Zudem war der Ehemann aufgrund einiger Schlaganfälle seit mehreren Jahren linksseitig gelähmt, an einen Rollstuhl gebunden und in hohem Maße pflegebedürftig. Das Amtsgericht Calw wies den Antrag auf Ehescheidung zurück. Dagegen richtete sich die Berufung der Ehefrau.

Keine Ehescheidung aufgrund unzumutbarer Härte

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Ehefrau zurück. Zwar liegen die Voraussetzungen für eine Scheidung an sich vor. Jedoch komme dennoch eine Scheidung nicht in Betracht, da der Ehemann die Scheidung aus Glaubensgründen ablehne und sie aufgrund außergewöhnlicher Umstände für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Unter den vorliegenden Umständen könne dem alten und schwerkranken Ehemann eine Ehescheidung in seinen letzten Lebensjahren nicht zugemutet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Calw, Urteil vom 19.10.2001
    [Aktenzeichen: 6 F 69/01]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2002, Seite: 1443
NJW-RR 2002, 1443

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25081 Dokument-Nr. 25081

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25081

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Sylvia Majocchi schrieb am 08.11.2017

Da will sich der Staat wohl eine billige Pflegekraft für den Pflegebedürftigen erhalten!

Warum scheidet die Frau nicht aus bei den "Zeugen Jehovas"? Wäre ihr dann ein Verbleiben in einer Ehe mit einem fanatischen Sektenangehörigen noch zuzumuten? Wenn sie das nicht möchte, muss sie mit den Folgen ihres "Glaubens" leben!

Ich bin im Übrigen Christin und habe kein Verständnis für die verlogene und heuchlerische Aufrechterhaltung einer "Ehe", in der nur noch Hass, unmenschlicher Zwang und gegenseitige Verachtung den Tag regieren! Das hat nichts mit Christentum zu tun! Ich spreche aus aufrichtiger Scheidungserfahrung!

Ingrid Okon schrieb am 07.11.2017

was für ein Unfug. Wer nicht mehr miteinander auskommt, sollte sich auch trennen dürfen. Wenn ein Mann Frau und Kinder verlässt, sind die Kinder ja auch pflegebedürftig und das juckt niemanden, wenn Frau sie dann alleine betreut und pflegt.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung