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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.08.2017
- 18 UF 104/17 -
Wechselmodell auch bei unterschiedlichen Erziehungsstilen der Eltern zulässig
Unterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern meist unschädlich
Ein Wechselmodell, wonach jeder Elternteil die Kinder paritätisch betreut, kann auch bei unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen der Eltern angeordnet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete das Amtsgericht Calw im Jahr 2017 aus Gründen des Kindeswohls den
Wechselmodell trotz unterschiedlicher Erziehungsvorstellungen zulässig
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Anordnung des Wechselmodells entspreche dem Wohl der Kinder am besten. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Calw, Beschluss vom 19.05.2017
[Aktenzeichen: 7 F 274/16]
- Paritätisches Wechselmodell zur Betreuung des Kindes auch gegen den Willen eines Elternteils möglich
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.02.2017
[Aktenzeichen: XII ZB 601/15]) - Keine Anordnung eines Wechselmodells bei fehlender Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2017
[Aktenzeichen: 10 UF 2/17])
Jahrgang: 2018, Seite: 35 FamRZ 2018, 35 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1284 NJW-RR 2017, 1284
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Dokument-Nr. 27515
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