wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.08.2006
1 Ss 362/06 -

Sozialbetrügerin zu Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt

In dem Revisionsverfahren gegen eine 40- jährige Frau aus Heidenheim hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 26. April 2006 verworfen. Die Frau war wegen Betrugs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten (also ohne Bewährung) verurteilt worden. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Die nicht vorbestrafte Spätaussiedlerin aus Kasachstan reiste 1994 mit ihrem russischen Ehemann und dem jetzt 19-jährigen Sohn nach Deutschland ein. Anfang des Jahres 1997 beantragte sie zusammen mit ihrem Ehemann beim Landratsamt Heidenheim Sozialhilfe. Die Eheleute gaben an, über keinerlei Einkommen oder Vermögen zu verfügen. Sie erhielten bis Ende des Jahres 2000 insgesamt 123.710,91 DM (63.252,38 €) Sozialhilfe.

Tatsächlich hatte der Ehemann der Angeklagten recht hohe Einkünfte als Versicherungsvertreter. Um das Sozialamt in Sicherheit zu wiegen, legte die Angeklagte Ende des Jahres 1997 eine gefälschte Ausbildungsbescheinigung vor, um den Eindruck zu erwecken, ihr Ehemann lasse sich als Versicherungsvertreter ausbilden.

Als ihr Ehemann Ende 1999 nach Kanada auswanderte, verschwieg sie auch dies gegenüber dem Sozialamt und erhielt zunächst bis Ende des Jahres 2000 auch für den Ehemann weiterhin Sozialhilfe.

Außerdem bezog die Angeklagte im Jahr 2002 und Anfang 2003 Kindergeld in Höhe von 2.156.- € für ihren Sohn, der aber bereits 2001 seinem Vater nach Kanada gefolgt war.

Ende des Jahres 2002 beantragte die Frau erneut beim Landratsamt Heidenheim Sozialhilfe. Wieder brachte sie vor, über keinerlei Einkommen oder Vermögen zu verfügen. Sie erhielt bis April 2004 12.696,50 €. Die Frau war aber nicht bedürftig. Zwischenzeitlich betrieb sie - unter dem Namen ihrer Mutter - recht erfolgreich ein Reisebüro.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 17.08.2006

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Betrug | Sozialhilfe

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2948 Dokument-Nr. 2948

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2948

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung