Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2015
- 1 Ss 325/15 -
Verurteilung zu Geldbuße und Fahrverbot wegen Rotlichtverstoßes setzt Angaben zur Art des Rotlichtverstoßes voraus
Unklarheit über Vorliegen eines einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoßes begründet Aufhebung des Urteils
Bei der Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes muss das Gericht im Urteil Angaben zum Sachverhalt machen. Es reicht dabei nicht aus, lediglich den Wortlaut der Vorschrift wiederzugeben. Bleibt etwa unklar, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, ist das Urteil aufzuheben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 beging ein Autofahrer einen
Aufhebung des Urteils aufgrund unzureichender Sachverhaltsangaben
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten des Autofahrers. Das
Wiedergabe des Wortlauts der Vorschrift unzureichend
Es genüge nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht, dass lediglich der Wortlaut der Bußgeldvorschrift wiedergegeben werde. Es fehlten Ausführungen zum Sachverhalt, die dem Oberlandesgericht ein überprüfbares Bild vom Tatgeschehen vermitteln. So lasse sich insbesondere aus dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2018
Quelle: Oberlandegsericht Stuttgart, ra-online (zt/DAR 2015, 539/rb)
- Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 11.03.2015
[Aktenzeichen: 7 OWi 66 Js 108956/14]
Jahrgang: 2015, Seite: 539 DAR 2015, 539
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25532
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25532
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.