wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011
3 U 49/10 -

Seegrundstück ohne direkten Zugang zum Wasser – Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet

Seegrundstück entpuppt sich als „Seh“-Grundstück

Wird in einem Maklerexposé ein Grundstück als „an einen See angrenzend“ beschrieben, obwohl der Käufer stattdessen letztlich nur ein Grundstück mit Blick auf den See bekommt, ist der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war in einem Maklerexposé das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück als „wunderschön eingewachsen und direkt an den … See angrenzend“ beschrieben worden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer gingen davon aus, dass das Grundstück bis an den See heranreichte, also auch den Uferstreifen umfasste. In dem notariellen Kaufvertrag nahmen sie jedoch nicht die Bezeichnung „Seegrundstück“ auf, sondern beschrieben das Grundstück wie im Grundbuch mit den Nummern des Flurstücks, der Flur und der Gemarkung. Sie vereinbarten in dem Kaufvertrag, dass das Grundstück wie in dem Vertrag beschrieben und vom Käufer besichtigt verkauft werden solle und Ansprüche des Käufers wegen der Größe und etwaiger Mängel ausgeschlossen seien. Zur Überraschung der Käufer stellte sich nach dem Kauf heraus, dass zwischen dem so bezeichneten Grundstück und der Uferlinie des Sees ein circa 5m breiter Uferstreifen städtisches Eigentum war. Sie verlangten daraufhin Schadensersatz.

Verkäufer wegen geringeren Wertes des Grundstücks zu Schadensersatzzahlung verpflichtet

Das Oberlandesgericht geht in seiner Begründung davon aus, dass die Parteien nach ihrem übereinstimmenden Willen einen Kaufvertrag über ein Seegrundstück schließen wollten. Die falsche Bezeichnung in dem notariellen Kaufvertrag, die den Uferstreifen nicht umfasst, ist dabei nicht maßgeblich. Vielmehr ist durch Auslegung der hinter den Erklärungen stehende Geschäftswille der Vertragsparteien zu ermitteln. Da beide Parteien das Grundstück als „Seegrundstück“ bis an den See heranreichend verkaufen bzw. kaufen wollten, ist dies der hinter den Erklärungen stehende und maßgebliche Wille der Parteien. Der vereinbarte Ausschluss der Gewährleistung für Mängel greift nicht ein, weil das Seegrundstück an sich frei von Mängeln ist und das Problem ausschließlich darin liegt, dass die Verkäuferin nicht Eigentümerin des Uferstreifens ist, der zu dem Seegrundstück gehört. Nun muss sie wegen des geringeren Wertes des Grundstücks mit Seeblick im Vergleich zu dem Wert eines an den See angrenzenden Grundstücks Schadensersatz zahlen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Immobilienrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Grundstück | Grundstückskauf | Immobilienkauf | Schadensersatz wegen ... | Verkauf

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11603 Dokument-Nr. 11603

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11603

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung