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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011
- 3 U 49/10 -
Seegrundstück ohne direkten Zugang zum Wasser – Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
Seegrundstück entpuppt sich als „Seh“-Grundstück
Wird in einem Maklerexposé ein Grundstück als „an einen See angrenzend“ beschrieben, obwohl der Käufer stattdessen letztlich nur ein Grundstück mit Blick auf den See bekommt, ist der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einem Maklerexposé das mit einem Einfamilienhaus bebaute
Verkäufer wegen geringeren Wertes des Grundstücks zu Schadensersatzzahlung verpflichtet
Das Oberlandesgericht geht in seiner Begründung davon aus, dass die Parteien nach ihrem übereinstimmenden Willen einen Kaufvertrag über ein Seegrundstück schließen wollten. Die falsche Bezeichnung in dem notariellen Kaufvertrag, die den Uferstreifen nicht umfasst, ist dabei nicht maßgeblich. Vielmehr ist durch Auslegung der hinter den Erklärungen stehende Geschäftswille der Vertragsparteien zu ermitteln. Da beide Parteien das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 11603
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